Menschenrechte für Profite

Menschenrechte gelten für Menschen, möchte man meinen. Tatsächlich können aber auch Organisationen diese wahrnehmen: Gewerkschaften, NGOs oder eben profitorientierte Unternehmen. So berufen sich letztere auf das Recht auf Privatsphäre, um sich vor Kontrolle durch den Staat zu wehren oder auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, um unliebsame Mitarbeiter*innen loszuwerden. Stefani Khoury und David Whyte von der Universität in Liverpool haben die Praxis des amerikanischen und europäischen Menschengerichtshofes in Unternehmensfragen vergleichend analysiert.

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