Enough is enough – die Übergewinnsteuerstudie der RLS

⋄ Die Linkspartei ruft zum “heißen Herbst” auf. Ihr Zugpferd ist die Übergewinnsteuer.

⋄ Die Linkspartei-nahe Rosa-Luxemburg-Stiftung hat vor wenigen Wochen eine medial beachtete Studie zur Übergewinnsteuer veröffentlicht.

⋄ Dies beziffert auf Grundlage einer begründeten Schätzung die Erträge auf 100 Mrd. Euro.

⋄ Die Studie belegt die juristische Umsetzbarkeit, thematisiert aber auch praktische Probleme.

⋄ Nach marxistischer Terminologie müsste man von Monopolrenten und nicht von Übergewinnen im Allgemeinen sprechen.

Die Linkspartei verspricht momentan einen heißen Herbst. Im Kern ihrer Forderungen steht eine Übergewinnsteuer, die laut einer medial viel beachteten Studie bis zu 100 Mrd. Euro zusätzlich in die öffentlichen Kassen spülen könnte. Besonders hierbei: Fast drei Viertel aller Bundesbürger*innen sprechen sich für die Forderung aus, die praktisch nur von der Linkspartei vorbehaltlos unterstützt wird. Selbst unter AfD-Wähler*innen genießt die Steuer breite Zustimmung, während die neoliberal orientierte Parteielite zu den heftigsten Gegnern gehört. Kritiker*innen von rechts halten sie für verfassungswidrig oder praktisch nicht umsetzbar, Kritiker*innen von links würden die Konzerne lieber heute als morgen enteignen und damit die Gewinne dauerhaft umverteilen.

Im Folgenden soll die Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung kurz vorgestellt werden und in die Marxsche Kritik der politischen Ökonomie eingeordnet werden. Erstellt wurde sich vom Netzwerk Steuergerechtigkeit im Auftrag der RLS. Die beiden Autoren Christoph Trautvetter und David Kern-Fehrenbach versuchten in dieser, die Höhe einer Übergewinnsteuer auf Öl, Gas und Strom abzuschätzen und juristische wie praktische Aspekte zu beleuchten.

Berechnung der RLS

Das interessanteste sind natürlich die mehr oder weniger harten Zahlen. Diese beruhen auf groben Abschätzungen und Hochrechnungen, die nicht allzu komplex sind, dafür für sehr leicht nachvollziehbar.

Die Mineralöl- und Gaskonzerne

Basierend auf den Quartalsberichten haben Trautvetter und Kern-Fehrenbach den Gewinn im 1. Halbjahr 2022 mit dem Gewinn des 1.Halbjahres 2021 verglichen und aus der Differenz den Übergewinn abgeleitet. Daraus haben sie drei Übergewinnszenarien entworfen: Eines, indem die Abschreibung beim Russlandgeschäft – z.B. durch Nichtinbetriebnahme von Nord Stream II – berücksichtigt wurden; eines ohne diese Berücksichtigung und eine Prognose für das gesamte Jahr. Für die Konzerne Saudi Aramco, BP, Total, Shell, ExxonMobile und Wintershell Dea konnten sie somit eine Prognose für das gesamte Jahr 2022 erstellen, bei der für das erste Halbjahr die Abschreibungen berücksichtigt wurden, im zweiten jedoch nicht mehr. Der Übergewinn beläuft sich demnach bei den sechs Unternehmen, die gemeinsam einen Marktanteil von 14% besitzen auf 160 Mrd. Dollar. Dieser Wert auf einen Marktanteil von 100% hochgerechnet ergibt dann 1.160 Mrd. US-Dollar. Unter Betrachtung des Anteils Deutschlands am globalen Rohöl- und Gasmarktes bedeutet das je nach Preisentwicklung einen Übergewinn von 36 bis 90 Mrd. Dollar.

Daten: Trautvetter & Kern-Fehrenbach (2022, siehe Literatur);
Erklärung der Berechnung:Die sechs größten Energiekonzerne hatten im ersten Halbjahr 2021 einen Gewinn von 78,3 Mrd. Dollar, im ersten Halbjahr 2022 einen von 137,9 Mrd. Die Abschreibungen durch das Russlandgeschäft betrugen 41,9 Mrd.. Der Übergewinn mit Russlandabschreibungen beträgt demnach 137,9 Mrd. – 78,3 Mrd. = 59,6 Mrd pro Halbjahr. Für das zweite Halbjahr müsste das Russlandgeschäft aber kein zweites Mal abgeschrieben werden, wodurch sich dieser Übergewinn um 41,9 Mrd. auf 101,5 Mrd. erhöht. Erstes und zweites Halbjahr ergeben somit zusammen 161,2 Mrd. US-Dollar. Multipliziert man diesen Wert mit 100/14, da der Marktanteil der untersuchten Unternehmen 14% betrug, erhält man 1.151 Mrd. Dollar. Übergewinn für den gesamten Markt.

Hier wird natürlich unterstellt, dass sich die Gewinne der kleineren Unternehmen ähnlich verhalten, wie die der großen Marktführer. Um dies begründet abzuschätzen, fehlen hier die Daten, doch verzeichnen die beiden kleinsten untersuchten Unternehmen BP und Wintershall Dea bereits wesentlich geringere relative Übergewinne.

Die Stromkonzerne

Der größte Teil der Übergewinne wird jedoch über den Strommarkt abgeschöpft. Strom wird an der Strombörse gehandelt. Durch den höheren Einkaufspreis für Gas haben natürlich alle Unternehmen, die Strom in Gaswerken erzeugen, höhere Kosten. Konzerne, die den Strom aus Kohle, Kernkraft oder erneuerbaren Energien gewinnen, können ihren Strom an der Börse jedoch ebenfalls höher handeln, obwohl sie überhaupt keine Mehrausgaben haben. Daraus ergeben sich erhebliche Übergewinne, die sich allerdings im Wesentlichen auf die vier großen Monopolisten RWE, Vattenfall, E.ON und EnBW verteilen. Stadtwerke heizen und produzieren vorrangig mit Gas und können daher auch keine Übergewinne verzeichnen. Im Gegenteil: Da sie die Preisanstiege nicht so schnell an die Verbraucher weitergeben können, stehen viele vor dem Aus. Die RLS berechnete aus dem Strompreisanstieg, dem Energiemix der Unternehmen und den Abzügen für Lieferanten einen Übergewinn von insgesamt 50 Mrd. Euro. Diese 50 Mrd. Euro zusammen mit den 36 bis 90 Mrd. Euro Übergewinn der Rohöl- und Gaslieferanten summiert sich zur Gesamtsumme von 100 Mrd. Euro, die man als Übergewinnsteuer abschöpfen könnte.

Argumente und Gegenargumente

Historische und internationale Beispiele

Eine Übergewinnsteuer ist weder historisch neu, noch international einzigartig. Dennoch nimmt sich die Umsetzung sehr unterschiedlich aus. Drei große Entscheidungsfragen müssen geklärt werden. Zunächst wäre die Frage, ob Übergewinne nur branchenspezifisch für Energieunternehmen abzuschöpfen seien oder auf die gesamte Wirtschaft umgelegt werden. Ersteres hätte den Vorteil, dass man zielgenau die Gewinner der Rohstoffpreisspekulation besteuert und nicht „innovative Unternehmen bestraft“, allerdings könnten die Profiteure von Sekundäreffekten durchrutschen.

Zweitens unterscheidet sich die Form der Steuer. Sie kann im Sinne einer Umsatzsteuer auf Gewinne erhoben werden, welche die Gewinne eines Referenzzeitraums überschreiten. Sie kann genauso gut als allgemeine Steuererhöhung auf bestimmte Produkte erhoben werden, was allerdings einen großen Teil ihrer regulatorischen Kraft nimmt und leicht an die Verbraucher weitergegeben werden kann. Großbritannien, was diesen Weg ging, sollte man daher nicht als Beispiel nehmen.

Drittens ist die Höhe der Übergewinnsteuer unterschiedlich. Im niedrigsten Fall könnte sie nur als Abgabe zur Finanzierung bestimmter Projekte (z.B. 9-Euro-Ticket) erhoben werden. In einem mittleren Fall könnte man den Steuersatz mit dem höchsten zu erwartenden Betrag berechnen. Im Maximalfall könnte sie 100% betragen und die Intention verfolgen, dass Unternehmen nun kein Interesse mehr an Preiserhöhungen haben, da sie die daraus resultierenden Gewinne ohnehin voll besteuern müssten. Werden die Preise reduziert, um möglichst keine Übergewinnsteuer zu zahlen, sinkt zwar das Steueraufkommen, aber auch die Verbraucherpreise.

Rechtliche Bedenken

Von politischen Gegnern der Übergewinnsteuer wurde mehrfach behauptet, dass diese nicht verfassungskonform oder mit deutschem Recht in Einklang zu bringen sei. So dürfe der Bund nach Artikel 106 des Grundgesetzes keine neuen Steuern erfinden. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte bereits 2021 fest, dass eine Übergewinnsteuer den Charakter einer Einkommenssteuer trage und somit nur deren Modifikation darstelle. Ebenso ließe sie sich als erlaubte Ergänzungsabgabe realisieren. Zu beachten sei nur das Rückwirkungverbot, sodass die Steuer frühestens für das Geschäftsjahr 2022 erhoben werden kann und das Erdrosselungsverbot, falls es jegliche wirtschaftliche Tätigkeit in einem Bereich verhindere. Beides ist nicht geplant. Zur Frage des Gleichbehandlungsgebotes erklärte der Wissenschaftliche Dienst, dass dieses vorschreibe, Gleiches als Gleiches und Ungleiches als Ungleiches zu behandeln. Da die Übergewinne der Energiekonzerne sachlich eine Ungleichheit gegenüber anderen Unternehmen darstellen, ist eine ungleiche Besteuerung der Unternehmen durch das Gleichbehandlungsgesetz ausdrücklich erlaubt.

Praktische Bedenken

Viele kennen das Argument Christian Lindners, dass es unmöglich sei, Übergewinne rechtssicher zu erkennen. Dem widersprach ebenfalls der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, welcher das italienische Modell, das die aktuellen Gewinne mit einem Referenzzeitraum vergleicht, als juristisch zulässig erachtete.

Die Abwälzung der Übergewinnsteuer auf die Konsument*innen könne nach der Rosa-Luxemburg-Stiftung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Hier hilft wohl die Flucht nach vorne. Je höher die Besteuerung, desto geringer der Anreiz für die Unternehmen, ihre Produkte zu verteuern.

Die Studie räumt auch ein, dass nur ein geringer Teil der durch die Gaskrise entstandenen Übergewinne überhaupt erfasst und abgeschöpft werden könne. Daher sei es eine mittelfristige Herausforderung, die Besteuerung international zu harmonisieren. Dies bedeute zwar erheblichen technischen Aufwand, bei ausreichend politischem Willen sei dieser aber zu bewältigen.

Exkurs: marxistische Theorie der Übergewinnsteuer

Aus marxistischer Perspektive ist der Begriff Übergewinnsteuer für das geplante und untersuchte Modell ungenau. Prinzipiell gibt es in Kapital Band III zwei Möglichkeiten, Profite über der allgemeinen Durchschnittsprofitrate zu erzielen. Möglichkeit eins wäre die Einführung einer neuen Produktionsweise, welche die Produktivität bzw. die organische Zusammensetzung erhöht. Mit einer solchen kann eine Ware mit weniger Arbeit, als gesellschaftlich durchschnittlich notwendig ist, hergestellt werden, aber zu den üblichen Marktpreisen verkauft werden. Diese Extraprofite werden solange erwirtschaftet, bis sich die neue Produktionsweise allgemein durchgesetzt hat. Solche Extragewinne über Steuern prinzipiell abzuschöpfen, kann für Kapitalisten durchaus die Motivation senken, in neue und effektivere Maschinen zu investieren. Dies ist bei den momentanen Extraprofiten der großen Energieunternehmen allerdings nicht der Fall.

Diese nutzen die zweite Möglichkeit, Gewinne über der Durchschnittsprofitrate zu erzielen: Monopolrenten (siehe dazu auch). Eine Rente ist zunächst einmal das Einkommen (marx.: die Revenue) eines Grundbesitzers. Gasunternehmen besitzen entweder den Boden, unter dem sich die Felder befinden oder sie besitzen die Konzessionen, Gas auf gepachtetem Boden fördern zu dürfen. Nun ist die Anzahl und Verteilung der Gasfelder durch natürliche und politische Gegebenheiten begrenzt bzw. begrenzbar. Die Sanktionen gegen Russland führen dazu, dass entweder die Gaszufuhr dadurch begrenzt wird, dass sie aus politischen Gründenvon Seitens Moskaus aus gedrosselt wird oder dass ein Embargo auf russisches Gas verhängt wird. Somit besitzen unter den momentanen Bedingungen in Deutschland die LNG-Lieferanten, sowie norwegische und niederländische Unternehmen, ein Monopol, mindestens für das notwendigerweise zugekaufte Gas.

Das auf Gas eine Rente und kein Produktionspreis bezahlt wird, ist klar, wenn man sich den vergleichsweise geringen Anteil vergegenständlichter Arbeit und den Charakter als natürliche, begrenzte Ressource vor Augen führt. Normalerweise wird eine Rente als Abschlag vom erwarteten oder realisierten Mehrwert an die Rentiersklasse gezahlt. Besitzt ein Rentier jedoch ein Monopol auf Boden mit gewissen Eigenschaften, dann wird die Rente als Abschlag auf den Mehrwert im Vergleich zur Produktionsweise ohne das monopolisierte Gut aufgeschlagen.

Der Preis, den die Gasunternehmen von den Kapitalisten verlangen, ist nun nicht mehr ein gewöhnlicher Anteil am mit Hilfe des Gases als Produktionsmittel geschaffenen Mehrwerts. Amerikanische Gasunternehmen konkurrieren nicht mehr mit russischen Gasunternehmen, sie konkurrieren mit einer anderen Art der Energiegewinnung für Strom und Wärme. Für den Kapitalisten stellt sich die Frage, ob es günstiger ist, Gas zu hohen Preisen mit den alten Produktionsmitteln zu nutzen oder in neue Energiequellen zu investieren. Um den kurzfristigen Bedarf zu decken, wären die Investitionen exorbitant hoch bzw. ist die kurzfristige Umstellung technisch unmöglich, sodass der Kapitalist gezwungen ist, die Monopolpreise zu zahlen.

Ein kleines Rechenbeispiel zur Anschauung:

Illustrieren wir das ganze mal an einem Beispiel: Wir haben ein innovatives mittelständisches Unternehmen. Wie nehmen Folgendes an: Alle Energie könne entweder über das Gaswerk oder über eigene Stromerzeugung (Bsp. Solarplatten, Biogasanlage, Windrad, usw.) bereitgestellt werden. Unser Unternehmer gibt Geld für Fabrik, Maschinen und Rohstoffe (konstantes Kapital c) und Arbeitslöhne (variables Kapital v) aus und erwirtschafte einen Mehrwert m. Die Mehrwertrate betrage konstant 100%. Unter normalen Bedingungen setze sich der Wert der produzierten Waren folgendermaßen zusammen:

c + v + m = W

200 + 100 + 100 = 400; Profit p=1/4

Nehmen wir weiterhin an, dass konstante Kapital werde zur Hälfte für Fabrik und Rohstoffe und zur Hälfte für Energie aufgewendet, dann können wir genauer beschreiben. Der Einfachheit halber stecke in der Bereitstellung der Energie keine weitere Arbeit, sodass Rente und Profit für den Rentiers das gleiche sind (im Folgenden werden die Revenuen der Rentiers fett und die des Proletariats kursiv geschrieben):

(100 + 100) + 100 + 100 = 400; Rentiersprofit pR = ¼, Unternehmerprofit pK = ¼

Der Profit des Gasrentiers beträgt genauso wie der des Kapitalisten 25%. Es ist sinnvoll, unter Normalbedingungen davon auszugehen, dass die der Rentiersprofit gleich dem Unternehmerprofit ist, da auch die Rentiersprofite in die allgemeine Durchschnittsprofitrate eingehen. Würde das Gasunternehmen beständig über- oder unterdurchschnittliche Gewinne abwerfen, würde das Kapital entweder das Unternehmen überfluten oder abgezogen werden.

Wir überlegen weiter: Aus kurzfristigen Umständen habe das Gasunternehmen nun das Monopol auf die Energieversorgung und könnte zunächst mal jeden Preis verlangen, den es wollte. Aber natürlich haben auch Monopolprofite Grenzen. Die Grenze wäre der Preis, ab dem es für den Kapitalisten günstiger wäre, selbst kurzfristig in alternative Energiequellen zu investieren. Angenommen, dafür müsse er 300 in die Hand nehmen, dann sehe das Wertgesetz für ihn folgendermaßen aus:

400 + 100 + 100 = 600, pK= 1/6, pR=0

Der Unternehmer ist nun doppelt benachteiligt. Zwar ist er energetisch autark, aber sein Produkt ist doppelt so teuer geworden, was die Wettbewerbsfähigkeit enorm einschränkt, während die Profitrate von 25% auf 17% gefallen ist. Daher kann das Gasunternehmen, das nun plötzlich völlig auf dem Trockenen sitzt, dem Unternehmer eine Gaspreiserhöhung um 200% vorschlagen. Das neue Wertgesetz sähe folgendermaßen aus:

(200 + 100) + 100 + 100 = 500, pK= 1/5, pR= 2/5

Die Situation des Unternehmers hat sich nun maßgeblich verbessert. Nicht nur kann er die Verkaufspreiserhöhung dämpfen; die Profitrate steigt auch wieder auf 20%. Das Gasunternehmen ist der große Gewinner. Es konnte seine Profitrate von vormals 25% auf 40% erhöhen. Aus Sicht des Proletariats gibt es auch eine kleine Verbesserung. Das Produkt kostet bei gleichem Lohn 500 statt 600.

Die grundlegenden Effekte sind folgende:

  • Es kommt zur Inflation. Der Warenpreis ist von 400 auf 500 gestiegen, obwohl gleichviel menschliche Arbeit inkorporiert ist.
  • Das mittelständische Unternehmen hat letztendlich Konkurrenzfähigkeit eingebüßt, da es seine Produkte bei gleichem Profit und niedrigerer Profitrate verkaufen muss.
  • Der Monopolrentier ist Magnet für Investitionen. Immerhin locken hier Profite von 40%, während die Profite des Unternehmers zurückgegangen sind.

Für den Staat als ideellen Gesamtkapitalisten kann die keine wünschenswerte Situation sein. Die Herrschaft des Kapitals resultiert aus der Kommandohoheit über die Arbeitskraft vermittels Geld. Allerdings sieht es sich nun einer noch mächtigeren Gewalt gegenüber: den Monopolrentiers. Diese sind überhaupt nicht produktiv, saugen aber nun das Kapital vom Markt und beschränkt damit die Herrschaft des Kapitals. Der Ansatz einer Übergewinnsteuer ist nun folgender. Der Staat zieht einen Teil der Profite des Monopolrentiers ein und verteilt es an das Proletariat um. Wenn die Mehrwertrate bei 100% bleibt, lautet die neue und letzte Rechnung:

([200 – 50] + 150) + [100 + 50] + 150 = 600, pK= 1/4, pR= ¼

Mit so einer Steuer wären die alten Verhältnisse wiederhergestellt. An sich hat es zwar eine allgemeine Teuerung gegeben, da aber die Löhne durch die Umverteilung ebenfalls erhöht worden sind, bleibt der Reallohn gleich. Produktive Unternehmer und Gasrentiers haben wieder die gleichen Profitraten, sodass sich das Kapital nicht mehr zu Gunsten der Monopolprofite orientiert. Marktanreize werden nur noch durch produktivere Unternehmen gesetzt. Zu berücksichtigen ist, dass die 50 für das Proletariat wahrscheinlich keine direkten Lohnerhöhungen sein werden, sondern in der Regel aus der Subvention der Lebenshaltungs(marx. Reproduktions)kosten bestehen. Natürlich darf nicht vergessen werden, dass mit dieser Steuer nur der Status Quo wiederhergestellt wurde und es sich nicht um eine Verbesserung der Stellung des Proletariats handelt.

Zusammenfassung

Eine Übergewinnsteuer – zumindest nach dem Konzept der von der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie – besteuert nicht überdurchschnittliche Profitraten im Allgemeinen, sondern Monopolrenten. Bei den Rechnungen von Trautvetter und Kern-Fehrenbach handelt es sich um begründete Grobschätzungen, die, sollte die Steuer branchenspezifisch auf den Energiesektor angewandt werden, zu hoch angesiedelt sind, sollte die Steuer jedoch allgemein erhoben werden, zu niedrig sein könnten. Dass eine Übergewinnsteuer rechtlich möglich ist, steht zweifelsfrei fest. Die praktische Umsetzung zeigt einige Fallstricke auf und mittelfristig muss das Steuerrecht international harmonisiert werden, um eine effiziente Anwendung zu gewährleisten. Perspektivisch ersetzt die Übergewinnsteuer nicht die Notwendigkeit, die Energieversorgung vollständig unter gesellschaftliche Kontrolle zu stellen. Noch verbessert sie nämlich nicht die Lage des Proletariats, sondern stellt nur den Status Quo wieder her. Aktuell ist das notwendig, zukünftig jedoch nicht ausreichend.

Literatur:

Trautvetter, C. & Kern-Fehrenbach, D. (2022): Kriegsgewinne besteuern. Ein Beitrag zur Debatte um Übergewinnsteuern. Berlin: Netzwerk Steuergerechtigkeit. [online abrufbar unter: https://www.rosalux.de/publikation/id/46854/uebergewinnsteuer]

Marx, K. (1962): Das Kapital. Band 3. In: Marx-Engels-Werke 25. Berlin (Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik): Dietz.



Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert