Paschukanis in Form gebracht

⋄ In den 70er Jahren wurde das Werk von Eugen Paschukanis, welches das Recht analog zur Ware kritisiert, neu entdeckt.

⋄ Auf Grund der unsystematischen und essayistischen Form des Hauptwerks von Paschukanis
Allgemeine Rechtslehre und Marxismus herrscht jedoch noch immer eine große Debatte um die Richtigkeit seiner Kritik.

⋄ Carl Wilen verteidigte in der
Capital & Class Paschukanis mit einer dialektischen Lesart.

⋄ Wilen legt großen Wert auf die Trennung und Wechselwirkung der einzelnen Abstraktionsebenen und dem Unterschied zwischen logischer und historischer Herleitung.

⋄ Mit seiner Interpretation versucht er die Vorwürfe zu entkräften, Paschukanis vernachlässige die Produktion, die Ideologie und die Formen ungleichen Rechts.

Eugen Paschukanis war neben den Grundrissen eine der großen (Wieder)Entdeckungen der Neuen Linken. Nach dem Sieg der Roten Armee über den Hitlerfaschismus war es der bundesrepublikanischen Bourgeoisie gelungen, einen integrativen Staat aufzubauen, der große Teile der Arbeiter*innenklasse das erstmals ideologisch vereinnahmen konnte. Dies warf für die Kommunist*innen, die sich nach dem Verbot der KPD neu formiert hatten, die Frage auf, wie der Klassenantagonismus durch den Staat befriedet wird bzw. ihn erst hervorbringt. Zu einfache Vorstellungen eines Staates als Instrument der Klassenherrschaft waren nicht mehr haltbar, auch wenn der Klassencharakter des Staates überall offensichtlich war. Paschukanis bot hier einen fruchtbaren Anknüpfungspunkt, indem er die Rechtsform analog zur Wertform aus dem Tausch und der Ware ableitete. Seine knappe essayistische Skizze Allgemeine Rechtslehre und Marxismus war allerdings noch wenig systematisch und deckte nur einen kleinen Teil der Probleme ab. Daher regte sich neben Zuspruch auch Kritik außerhalb und innerhalb der marxistischen Debatte.

Der schwedische Menschenrechtsforscher Carl Wilen versuchte in der Capital & Class, Paschukanis’ Ansatz neu zu systematisieren. Er unterschied nicht nur logische und historische Form des Rechts, sondern auch die verschiedenen Abstraktionsebenen, um sie in einen gemeinsamen dialektischen Kontext zu setzen.

Marxistische Rechtsdebatte zwischen Instrumentalismus und Formalismus

Wilen bilanziert zunächst die beiden grundlegenden Verkürzungen linker Rechtskritik: den Formalismus und den Instrumentalismus. Der Formalismus sieht das Recht als inhaltslose Form an. An dieser Form sei erst mal nicht viel auszusetzen, sondern das Völkerrecht, Verfassungen oder einzelne Rechtsbestände seien von ihrem Inhalt aus zu kritisieren. Das führt zu der Vorstellung, dass ein richtig konzipiertes und durchgesetztes Völkerrecht eine durchaus emanzipatorische Einrichtung sei. Solch eine rein inhaltliche Kritik fragt nicht nach den Ursachen entgegengesetzter Willen der einzelnen Subjekte, die durch das Recht erst befriedet werden müssen und bleibt so oberflächlich.

Den umgekehrten Weg schlägt der Instrumentalismus ein. Er sieht das Recht per se als Herrschaftsmittel der herrschenden Klasse an. Unabhängig vom Inhalt konstituiere diese ihre Macht dadurch, dass sie entweder die rechtsprechenden Instanzen betreibt oder nur solche Rechtsinhalte zulässt, welche die Herrschaft perpetuieren. Die Schlussfolgerung daraus ist, dass durch die Übernahme der Macht durch die arbeitenden Klassen das Recht eine emanzipatorische Form bekommen kann. Konträr zum Formalismus gerät hier die Form des aus dem Blickfeld.

Beide Richtungen haben damit gemeinsam, dass sie darüber spekulieren, was Recht sein könnte und nicht, was es ist. Sie verlängern damit eine bürgerliche Einrichtung ideell in die postrevolutionäre Zeit hinein, ohne darüber zu reflektieren, welche materiellen Bedingungen die Form des Rechts benötigt und ob diese Bedingungen noch vorliegen oder wünschenswerter Weise vorliegen sollten. Der Knackpunkt dieser kardinalen Leerstelle liegt in der bürgerlichen Form des Rechts begründet, das zunächst alle Rechtssubjekte als Gleiche behandelt. Aus dem Blickwinkel dieser an der Erscheinung verhafteten Betrachtung kann man leicht zu dem Schluss kommen, dass alle Ungleichheit der bürgerlichen Gesellschaft als Verstoß und nicht als Folge der Rechtsform zu verstehen ist. Wenn aber Ungleichheit nur ein Fehler des Rechts ist, ließe sich der Fehler politisch beheben.

Paschukanis attackiert diese Position nun dadurch, dass er sich ein Analogon aus der politischen Ökonomie sucht, die Ware. Deren Tauschwert beruht ebenfalls auf der Gleichheit der in ihr vergegenständlichten Arbeit und Marx leitet die Ungleichheit der kapitalistischen Gesellschaft gerade aus der Erfüllung der bürgerlichen Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit durch die Warenform ab, anstatt als Verstoß gegen diese.

Paschukanis’ Rechtstheorie

Bevor wir nun zur Interpretation und Verteidigung von Paschukanis durch Wilen kommen, sollen die Grundgedanken der Argumentation von Paschukanis nachgezeichnet werden, da Wilen diese voraussetzt. Paschukanis verortet die Rechtsform in der Zirkulation in seiner elementarsten Form, dem Tausch. Warenbesitzer tauschen nach Marx nur dann, wenn sie jeweils Waren besitzen, an deren Gebrauchswert sie selbst kein Interesse haben. Während zum Beispiel ein Bauer im Mittelalter im Wesentlichen für den eigenen Konsum Landwirtschaft betrieb, verkauft ein moderner Bauer fast sämtliche seiner Erzeugnisse auf dem Markt, um dann mit dem zugeflossenen Geld seinen Unterhalt zu bestreiten. Auf der Ebene der Warenbesitzer setzt der Tausch sowohl Einheit als auch Gegensatz. Einheit besteht darin, sich gegenseitig als die Besitzer ihrer jeweiligen Waren anzuerkennen; Gegensatz besteht darin, dass stets der andere hat, was man selbst begehrt. Um diesen Gegensatz nun zu befrieden, anerkennen die Warenbesitzer sich jeweils gegenseitig das Recht auf ihre Ware zu. Die Rechtsform wird als einheitlicher Akt entgegengesetzter Interessen entwickelt, was auch erklärt, warum der Rechtsstreit immer als Streit zweier Parteien ausgetragen wird. Der Staat ist dann die organisierte materielle Gewalt, welche die Rechtsform durchsetzt.

Mit dieser Herleitung wird die Gleichheit aller Bürger*innen vor dem Recht und dem Staat erklärt, da der Staat das Eigentum aller Warenbesitzer gleichermaßen garantiert. Sie korrespondiert auch mit Marxens Konzept der dialektischen Freiheit der Warenbesitzer, da sie auf der einen Seite nicht durch den Staat (in seinem idealen Durchschnitt) gezwungen werden, eine Ware zu verkaufen, jedoch faktisch gezwungen sind, die Waren zu verkaufen, wenn sie sich die Gebrauchswerte anderer Warenbesitzer aneignen wollen. Das macht den Staat jedoch keinesfalls zu einer neutralen Instanz, da er mit dem Eigentum das Herrschaftsinstrument der Bourgeoisie sichert, das Privateigentum an Produktionsmitteln, durch welche sich menschliche Arbeit und Mehrarbeit angeeignet wird.

Formfragen

Wilen diskutiert nun im Besonderen eine Frage, die auch schon an die Warenform adressiert wurde, nämlich um welche Art Form es sich nun eigentlich handele. Meint Paschukanis hier eine logische Form im Sinne einer hohen Abstraktionsebene, von der aus nun die einzelnen Elemente des Rechtswesens entwickelt werden könnten? Oder eine historische Form, wonach das bürgerliche Recht zunächst nur in der Sicherung des Vertragswesens bestanden habe und sich der weitere Überbau des Rechtes mit dem Gang der Geschichte entwickelt habe. Aus der Diskussion um die Warenform sind schon zwei Interpretationslinien bekannt. Die eine argumentiert nach dem Motto, dass die Phylogenese der Ontogenese entspreche, dass die logische und die historische Form parallel liefen. Marx könne nur logisch entwickeln, was sich auch materiell in der Geschichte entwickelt habe. Dass Marx die Geschichte als einzige wirkliche Gesellschaftswissenschaft betrachtete, legt diese Interpretation zusätzlich nahe. Allerdings spricht Marx, so die andere Interpretationslinie, auch davon, dass logische und natürlich-historische Form Gegensätze seien. Beide wiesen damit große Unterschiede auf und man würde entweder falsche Schlüsse über die Geschichte oder über die logische Entfaltung ziehen, wenn man das Gegenstück als Schablone benutze.

Wilen argumentiert nun für eine dialektische Betrachtung, die beide Formen interdependent ins Verhältnis setzt und ihre Unterschiede nicht nur nicht ignoriert, sondern als treibende Spannung der Entwicklung der Kritik des Rechtswesen behandelt. Um dies konsistent zu bewältigen, müssten die Abstraktionsebenen berücksichtigt und auseinandergehalten werden. Ein Beispiel: eine Gesellschaft kann bereits dominant warenproduzierend sein und daher die rechtliche logische Form der gegenseitigen Anerkennung als Warenbesitzer (von Konsumgütern, Produktionsmitteln oder Arbeitskraft) entwickelt haben. Historisch können aber die Produktionsverhältnisse derart gestaltet sein, dass das Mehrprodukt nicht ausreicht, eine über den entgegengesetzten Interessen der Eigentümern stehende Gewalt materiell auszustatten. Dann behindert die konkrete historische Form der Produktion die Entwicklung der abstrakten logischen Form des Rechts hin zur konkreten, sodass aus den kapitalistischen Gesellschaften nicht unbedingt ein Staat hervorgehen muss, der Freiheit und Gleichheit des Rechts verwirklichen kann. Das kann man in verschiedenen Spielarten in der kapitalistischen Peripherie beobachten, wo sich ausländische Privatunternehmen de facto oder sogar formell, manchmal auch religiöse oder familiengebunde Institutionen einen Teil der Rechtspflege angeeignet haben. In einigen arabischen Ländern verwirklichen zum Beispiel die Muslimbrüder einen Teil des Sozialstaats (der nichts anderes ist als der Schutz des Eigentums an der Ware Arbeitskraft von Arbeiter*innen), wodurch eine konkrete politische Bewegung zwischen religiöser Institution und säkularem Staat entstanden ist, die seit dem Arabischen Frühling die politische Landschaft des Nahen Ostens prägt. Das war jetzt kein Beispiel von Wilen, aber so in etwa kann man sich die dialektische Bewegung zwischen logischen und historischen Formen auf verschiedenen Abstraktionsebenen vorstellen.

Ebenen der Konkretisierungen

Wilens Konzept kann man sich also als eine Matrix aus Art der Form – historisch oder logisch – und den einzelnen Abstraktionsebenen vorstellen, wobei beim Übergang von der abstrakten zur konkreten Ebene die Form durchaus wechseln kann. Seinen Begriff der Abstraktion bringt er auf folgenden Merksatz: Auf abstrakter Ebene sagt man über viel wenig und auf konkreter über wenig viel aus. Damit versucht er, einem virulenten Diskursstrang zu begegnen: dem, der nach der logischen Abfolge fragt. Die Frage ist, ob die Rechtsform und Staatsform Voraussetzung für den Tausch sind, da sie die Bedingungen überhaupt erst herstellen oder ob umgekehrt die praktische Anerkennung durch den Tauschakt die Rechts- und Staatsform erst hervorbringt.

Wilen möchte diese Abfolge nun gerade nicht als logisches oder historisches Nacheinander diskutieren, sondern mit Hilfe der gleichzeitigen Selbstbewegung mehrerer Abstraktionsebenen. Dazu benennt er vier Konkretisierungen. Am abstraktesten ist die Rechtsform des einzelnen Warenbesitzers anzusehen. Seine Freiheit und seine Gleichheit sind Voraussetzung für den Tausch. Auf der abstraktesten Ebene hängt die Rechtsform am Individuum, aber auch nur auf dieser Ebene. Denn eine Konkretisierungsebene darunter tritt man gedanklich in die Sphäre der Zirkulation ein. Damit ein Warenbesitzer Freiheit und Gleichheit besitzen kann, müssen sie durch einen anderen anerkannt werden und zwar im Akt des Tausches. Beides kann und muss gleichzeitig gedacht werden, da es weder sein kann, dass die Zuordnungen wie frei und gleich ohne einen Bezugspunkt auskommen könnten und gleichzeitig auf der abstraktesten Ebene dieser Bezugspunkt weggedacht wird, da diese Ebene jene repräsentiert, wo am meisten weggedacht werden kann. Es wäre nun aber ein Fehler, aus der Zuordnung von Freiheit und Gleichheit zum Individuum zu schließen, diese seien entweder natürliche Eigenschaften der Person oder aber durch außerhalb des Tauschaktes zu suchende politisch gesetzte Eigenschaften.

Die dritte Ebene der Konkretisierung führt dazu, dass Form und Inhalt ihre Distinktion verlieren. Da die Waren immer konkrete Gestalt haben – ein Konsumgut, ein Produktionsmittel oder die Arbeitskraft – reproduziert die Form des freien und gleichen Rechts gerade die Ungleichheit der getauschten Waren. Auf dieser Ebene wird dann auch klar, wie die Rechtsform, ohne einfaches Instrument der herrschenden Klasse zu sein, dennoch die Ungleichheit der Klassengesellschaft hervorbringt und erhält. Konsequenterweise legt Wilen dann gar nicht mehr viel Wert darauf, ob die logische Betrachtung ein historisches Analogon hat. Eine historische Entwicklung muss sich in der Zeit abspielen, die dialektische Begriffsentwicklung über die Abstraktionsebenen hingegen ist gleichzeitig aufeinanderfolgend und parallel zu verstehen. Ob man nun eine hinreichende Abbildung der dialektisch-logischen Entwicklung durch die voranschreitende Verallgemeinerung der Warenform oder des Rechts- und Staatswesens in der Geschichte als hinreichend belegt ansieht oder beide als getrennte Phänomene auffasst, ist eher nachrangig. Dennoch macht sich Wilen für eine dialektische Auffassung stark. Logische und historische Entwicklung bedingten einander und wie zum Beispiel die historischen Umstände einen realen Übergang von der Anerkennung des Rechtssubjekts zur Zirkulation behindern können, so treibt im Gegenzug die dialektische Entfaltung notwendiger Übergänge auf konkretere Formen die Geschichte voran.

Antwort auf Kritiken

Mit diesem Aufriss einer Interpretation von Paschukanis’ Werk versucht Wilen abschließend, einige marxistische Kritiken an Paschukanis zu entkräften. Der erste Einwand ist, dass die Produktion in Paschukanis’ Konzept vernachlässigt sei und Marxist*innen ja die Produktionsverhältnisse in den Fokus nehmen sollten. Wilen entgegnet, dass gerade in der kapitalistischen Gesellschaft Produktion und Distribution gar nicht trennbar seien. Zu Beginn des kapitalistischen Produktionsprozesses stehe ja der Verkauf der Ware Arbeitskraft an den Produktionsmittelbesitzer und damit ein Akt der Zirkulation. Das Ziel der Produktion ist auch eine Ware, die für die Zirkulation bestimmt ist, da sie ja gerade nicht die Bedürfnisse der Produzenten erfüllt. Was Wilen in seiner dritten Ebene der Konkretion über die Untrennbarkeit von Form und Inhalt des Rechts sagt, korrespondiert also mit dem Marxschen Konzept der Ökonomie.

Der zweite Einwand sieht zu wenig Raum für eine Betrachtung der Ideologie, aber auch des möglichen Bruchs mit den bürgerlichen Verhältnissen und Emanzipation. Diesen Punkt sieht Wilen mit seiner Dialektik zwischen historischer und logischer Form adressiert. Die Entfaltung der Rechtsform führt ja nicht nur dazu, dass die Form der Gleichheit in den Inhalt der Ungleichheit umschlägt, die ideologisch gerechtfertigt werden muss, sondern die Spannungen zwischen historisch konkreten Entwicklungen, den Widersprüchen der entwickelten Wertform und des Gegensatzes der Interessen in der Rechtsform selbst würden genug Spannung erzeugen, um einen Bruch mit der bürgerlichen Totalität einzufassen.

Der dritte Einwand zielt in eine ähnliche Richtung. Es wird gefragt, wie sich mit Paschukanis eigentlich rechtliche Ungleichheit entlang von Race, Gender, Ability, etc. erklären ließe. Hier ist Wilens Antwort die gleiche, wie auf den zweiten Einwand. Historische Entwicklungen beeinflussen die logische Entfaltung der Rechtsform auf konkreteren Ebenen, was auch andere Formen rechtlicher Ungleichheit außerhalb der zwischen Besitzern von Produktionsmitteln und Besitzlosen zulässt. In diesem Konzept könnte sogar eine postkoloniale Interpretation liberaler Rechts- und Staatstheoretiker möglich sein, ohne diesen nur als ahistorischen Vorwurf zu artikulieren.

Zusammenfassung

Wilens Aufsatz ist nicht nur ein spannender Ansatz zur Interpretation der Allgemeinen Rechtslehre von Paschukanis, sondern auch eine problemorientierte Anwendung dialektischer Zusammenhänge auf unterschiedlichen Abstraktionsebenen. Tatsächlich lassen sich mit Wilens Ansatz viele Kritiken an Paschukanis beantworten; auch jene, auf die Wilen nicht explizit eingegangen ist. Allerdings sind auch Wilens Ausführungen nur als Skizze zu verstehen. Die volle Entwicklung der Rechtsform, die auch alle Ebenen der Zirkulation, Distribution und Reproduktion des gesamtgesellschaftlichen Kapitals mit einschließt, ist eine noch zu erbringende Leistung. Vielleicht nimmt sich Carl Wilen, der erst 2022 seine Dissertation zur Haitianischen Revolution abgeschlossen hat und damit am Beginn seiner Forschungslaufbahn steht, ja dieser Herkulesaufgabe an. Dass er das Werkzeug dazu besitzt, hat er im Aufsatz zumindest nachgewiesen.

Anmerkung: Carl Wilen gehört der Redaktion des Röda Rummet (Rotes Zimmer), ein hervorragend produzierten sozialistischen Theoriezeitschrift aus Schweden, deren Ausgaben kostenlos auf http://www.rodarummet.org eingesehen werden können.

Literatur:

Wilen, C. (2023): Why Pashukanis was right: Abstraction and form in The General Theory of Law and Marxism. In: Capital&Class. Online First. DOI: 10.1177/03098168231215417.

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