⋄ 71 der 100 größten ökonomischen Entitäten sind Großkonzerne, die undemokratisch von ihren Aktionären geleitet werden. ⋄ Isabelle Ferreras entwickelte das Konzept eines bikammeralen Unternehmens, indem die Arbeiter*innen eine Art zweiten Vorstand besitzen, ohne den keine Entscheidungen getroffen werden könnten. ⋄ Die aktuelle Politcs & Society diskutierte diesen Ansatz einer innerkapitalistischen Wirtschaftsdemokratisierung. ⋄ Viele Wissenschaftler loben den Übergangscharakter des Konzepts, der noch keiner radikalen Schritte wie Enteignungen oder unrealistische Revolutionen bedürfe. ⋄ Kritik wurde allerdings an der juristischen Umsetzbarkeit und am impliziten Transport kapitalistischer Ungerechtigkeit laut. |
Von den am BIP gemessenen 100 größten Ökonomien der Welt sind nur 29 Nationalstaaten. Der Rest sind transnationale Konzerne. Walmart ist größer als Spanien; Apple größer als Indien. Während nur ein Teil dieser 29 Staaten als demokratisch bezeichnet werden kann, so ist es in jedem Fall keiner dieser Konzerne. Diese undemokratischen Wirtschaftssubjekte wiederum schaden durch ihre Macht nicht nur den politischen Demokratien, sie üben auch undemokratische Macht über die Arbeiter*innen am Arbeitsplatz aus. Da das Ende des Kapitalismus gefühlt noch ferner in der Zukunft liegt als das Ende der Welt, haben sich verschiedene heterodoxe Ökonom*innen mit der Frage befasst, wie man innerhalb marktwirtschaftlicher Mechanismen Konzerne demokratisieren könne.
Die aktuelle Ausgabe der Politics & Society widmete sich in mehreren Aufsätzen dem Ansatz der Bikammeralität. Das von Isabelle Ferreras entwickelte Konzept sieht eine eine Art Zwei-Kammer-Parlament für größere Unternehmen vor, in welchem die Arbeiter*inne genauso viel zu bestimmen hätten, wie die Aktionäre. Dafür gab es Lob und Kritik.
Von den Formen der Mitbestimmung zur Bikammeralität
Tom Malleson vom King’s University College an der Western University stellte zunächst die Dimensionalität der Grundideen einer Demokratisierung von Firmen vor. Erstens ließe sich zwischen einer staats- und einer arbeitsplatzzentrierten Demokratisierung unterscheiden. Der erste Ansatz beruht auf einem repräsentativen Ansatz, nach dem die staatlichen Repräsentationsorgane durch das zugrunde liegende demokratische Votum eher legitimiert seien, ökonomische Entscheidungen der Firmen zu beeinflussen als ein purer Besitzanspruch. Der gegenteilige Ansatz ist der, dass die Arbeiter*innen selbst eine stärkere Stimme bei Unternehmensentscheidungen bekommen sollten, da es ihre Lebensbedingungen seien, die am meisten davon abhingen. In ihrer historischen Umsetzung seien beide Ansätze bisher gescheitert. Die Sowjetunion habe sich an einer zu umfassenden Planung übernommen und die Mitbestimmung in Deutschland oder den skandinavischen Ländern sei mehr oder weniger ein Papiertiger.
Eine zweite kategoriale Unterscheidung der Kontrolle ist die zwischen eigentumszentriertem und kontrollzentriertem Ansatz. Nach dem ersten müssten Unternehmen direkt in den Besitz der Arbeiter*innen übergehen, zum Beispiel als Genossenschaften. Damit würden diese am Erfolg eines Unternehmens beteiligt und seien motiviert, einen gerechten Ausgleich zwischen Unternehmensentwicklung und Arbeiter*innenfreundlichkeit zu suchen. Allerdings wären hierzu direkte Enteignungen notwendig, wenn das Kapital nicht nur aus den Taschen der Arbeiter*innen stammen solle, die nur schwer mit den bürgerlichen Verfassungen zu vereinbaren sind. Der kontrollzentrierte Ansatz ließe sich auch mit diesen vereinbaren, indem ab einer gewissen Unternehmensgröße Gewerkschaften oder anderen Arbeiternehmer*innenvertretungen eine wirkliche Kontrollhoheit zugesprochen werde, während das Eigentum formal in den Händen der Kapitalisten verbleibt. In Zeiten sinkender Gewerkschaftsmitgliedschaften ist die Frage nach einer angemessenen Repräsentation natürlich vakant.
Als Kompromisslösung der positiven und negativen Abwägungen der Dimensionen von Demokratisierung habe Isabelle Ferreras das Konzept der bikammeralen Firma ins Spiel gebracht. Vorbild sind die Zwei-Kammer-Systeme vieler Nationalstaaten. Die zwei Kammern sollten dabei die beiden Stakeholder eines Unternehmens repräsentieren. Einmal die formalen Eigentümer des Unternehmens und einmal die Arbeiter*innen, die mit ihrer Arbeit die Werte schaffen und deren Reproduktionsbedingungen von ihrem Arbeitsplatz abhingen. Sie nennt dies einen stimmenzentrierten Ansatz. Beide Kammern sollten volle Parität haben, keine solle ohne die andere Beschlüsse fassen können.
Während Ferreras es als Gewinn darstellt, dass die Arbeiter*innen als lokal verwurzelter, ärmer und heterogener in ihren Interssen dem Unternehmen neue Perspektiven eröffneten, so kann dies auch einen erheblichen Nachteil darstellen. Gerade auf Grund der Heterogenität stellt sich die Frage, wer denn die Arbeiter*innen durch welche Legitimation vertreten solle und wie mit Minderheiten umgegangen wird. Die heterogenen Interessen träfen auf das homogene Interesse der Kapitalbesitzer: möglichst hohen Profit. Das ließe die Arbeiter*innenkammer leicht spalten, sodass selbst wirkliche Parität sich als Schwäche darstellen würde. Malleson hält es aber für den großen Vorzug der Theorie, Krisen bereits zu durchdenken, bevor oder anstatt sie zu durchleben. Daher hält er die Diskussion dieses Themas für sehr relevant.
Ferraras’ Versuch, den Kapitalisten den Sozialismus schmackhaft zu machen
Isabelle Ferreras bekam ebenso Raum, ihr Konzept zu erläutern. Sie sagte, dass kapitalistische Unternehmen und Demokratien zwei entgegengesetzte politische Phänomene seien. Während Demokratie die Rechte aller Gesellschaftsmitglieder wenigstens formell wahre, so sichere das Eigentum nur den Eigentümern Rechte zu, während die Arbeiter*innen von diesen ausgeschlossen blieben. Grundlegend für Ferreras’ Zwei-Kammer-Überlegungen ist der neo-klassische Ansatz von den beiden Quellen des Werts, dem Kapital und der Arbeit. Nicht nur die Kapitalisten seien Investoren eines Unternehmens, sondern auch die Arbeiter*innen investierten Mühe, Zeit, Hirn und Herz an ihrem Arbeitsplatz. Dass wir hier weit weg vom marxistischen Wertkonzept sind, sollte mit Verweis auf die trinitarische Formel und die Arbeitswertlehre Marxens klar sein.
Nun versucht sie, eine Teilung der Macht mit den Arbeiter*innen für die Kapitalisten schmackhaft zu machen. Schließlich seien Arbeiter*innen stärker motiviert, am Unternehmenserfolg zu partizipieren, wenn sie auch real an den Entscheidungsprozessen beteiligt würden. Auch könnten Arbeiter*innen durch ihre Beteiligung an der unmittelbaren Produktion oft besser beurteilen, welche Unternehmensstrategien sich auch fernab des Papiers umsetzen ließen. Und die Legitimation von Unternehmensentscheidungen in der Politik ließe sich erhöhen. Da die Arbeiter*innen bestimmte Entscheidungen kontrolliert hätten, müsste nicht erst deren demokratische politische Vertretung durch bürokratischen Aufwand diese Kontrolle übernehmen. Bikammeralismus könne also ein Instrument des demokratischen Bürokratieabbaus sein. Er sei damit nicht nur eine Einschränkung der Kapitalmacht, sondern unter Umständen förderlich für die Realisierung des Kapitalzwecks, seiner Vermehrung.
Und folgendermaßen stellt sich Ferreras die konkrete Umsetzung vor. Das oberste Management erstelle zunächst einen allgemeinen strategischen Plan für das Unternehmen. Dieses werde sowohl in einer Arbeiter*innenkammer als auch in der Eigentümerkammer abgestimmt und müsse jeweils eine absolute Mehrheit erzielen. Monatlich sollten sich dann beide Kammern treffen, um die beschlossene Strategie durch Modifikationen und Konkretisierungen weiter zu entwickeln. Diese monatlichen Treffen würden damit Parlamentssitzungen entsprechen, in denen legislative Gewalt ausgeübt würde. Eine zentrale Rolle käme dabei den Gewerkschaften zu. Sie müssten nicht nur die Positionen der Arbeiter*innenkammer in die Belegschaften kommunizieren, sondern umgekehrt Stimmungen und Vorschläge aus dieser für die gewählten Vertreter*innen einfangen. Insbesondere müssten hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionäre den Nachteil der Arbeiter*innen ausgleichen, dass diese hauptsächlich arbeiten, während sich die Kapitalisten mit nichts anderem als der Unternehemensverwaltung beschäftigen können. Sie müssten die Arbeiter*innenkammer demgemäß professionalisieren und qualifizieren.
Eine entscheidende Hürde sei die Transnationalität vieler Unternehmen. Bikammeralität müsste realistischerweise von nationalen Regierungen durch Gesetze vorgeschrieben werden, aber sobald ein Unternehmen Tochter- oder Schwesterfirmen im Ausland oder eine ausländische Firma im Inland investiert, ist fraglich, wie die Regelungen umzusetzen seien. Ferreras erinnert hier daran, dass es bereits jetzt verschiedene arbeitsrechtliche Unterschiede zur Mitbestimmung in den einzelnen Ländern und Wirtschaftszonen gäbe. An diesen Verständigungen zum Umgang mit den ungleichen Voraussetzungen ließe sich anknüpfen.
Von den Genossenschaften lernen
Während Ferreras nun dafür argumentiert hat, warum ein Zwei-Kammer-System weder die Interessen der Kapitalisten verletzt, noch einen zu großen politischen Einschnitt bedeutete, diskutiert Simon Pek bikammerale Firmen gerade unter dem Gesichtspunkt ihres Übergangscharakters hin zu Genossenschaften in den Händern der Arbeiter*innen. Wenn angedacht sei, solch eine Übergangsform zu schaffen, so müsse man von existierenden Genossenschaften lernen.
Wie Studien zeigen, hätten selbst Arbeiter*innen-Genossenschaften Probleme, die Mitglieder zur aktiven Mitgestaltung zu bewegen. Manche müssten extra Anreize schaffen, wie einen höheren Zugriff auf die erzeugten Güter oder finanzielle Vorteile bei Erscheinen. Es dürfe daher nicht vernachlässigt werden, auch aktiv eine demokratische Kultur in den Unternehmen zu gestalten. Aus Untersuchungen von Kooperativen in Venezuela lasse sich weiterhin ableiten, dass Arbeiter*innen bewusst oder unbewusst die Interessen der Kommunen in die Entscheidungsprozesse mit einbringen. Damit sei die Ausgestaltung dieser demokratischen Kultur auch im ureigensten Sinne der Kommunen, die diese fördern müssten. Demokratische Genossenschaften würden überall dort funktionieren, wo die einzelnen Interessensgruppen auch unmittelbar an den sie angehenden Entscheidungen beteiligt seien, aber wenig in für die irrelevante Entscheidungsprozesse eingebunden seien. Jeder Beteiligte brauche eine klare Verantwortung und Zuständigkeit.
Daher schlägt Pek ein hohes Maß an Variationen vor. Wo Kommunen stark betroffen seien, wäre zum Beispiel ein Drei-Kammer-System mit Sitz für die Kommune denkbar. Oder wenn eine Firma großen Einfluss auf die Umwelt nimmt, müssten Umweltverbände und Klimaforschung mit an einen Tisch geholt werden. Zudem müsse es auch in vertikaler Richtung offen sein und Arbeiter*innen ohne Umwege über die Arbeiter*innenkammer direkten Einfluss auf den konkreten Arbeitsplatz ermöglichen. Ein System zu finden, dass vertikal und horizontal Augaben so passgerecht verteilt und unnötige Transaktionskosten vermeidet, kann nur individuell konzipiert werden und selbst das ist keine leichte Aufgabe.
Das rassistische Erbe des Kapitalismus
Während Pek trotz tiefgreifender Bedenken Optimismus hegt, kritisiert Sanjay Pinto den Bikammeralismus etwas grundsätzlicher. Kapitalismus bedeute mit der Herrschaftsausübung des Kapitals eine Dominanz über alle nicht-kapitalistischen Formen der Produktion und Reproduktion. Insbesondere in kolonial geprägten Ländern, wie den USA, Großbritannien oder Frankreich bedeutete der Einzug des Kapitalismus eine Marginalisierung indigener Vorstellungen und Praxen von Sozialisation. Menschen, die mit diesen heterogenen Vorstellungen in Verbindung gebracht werden – also als wertlos gelten, weil nicht-kapitalistische Arbeit keinen abstrakten Wert erzeugt – würden als unzivilisiert geframed. Und genauso wie koloniale und post-koloniale Demokratien ihre Unterdrückungsmechanismen in die bürgerlichen Gesellschaften übersetzten, würden auch demokratische Unternehmen dies tun.
Eine bikammerale Firma würde Arbeit und Kapital als paritätisch gleichsetzen. Aber was genau wird denn da gleichgesetzt? Kapital ist tote Arbeit, Arbeit mit Geschichte; einer Geschichte von Ausbeutung und Unterdrückung. Ohne Kolonialismus, Sklaverei und rassistische Unterdrückung seien Kapitalisten heute nicht Kapitalisten. Und diesen solle nun eine paritätische Arbeiter*innenkammer gegenübergestellt werden, deren Form der Lohnarbeit gerade das Resultat dieser blutigen ursprünglichen Akkumulation des Kapitals sei. Die Reproduktion rassistischer Ungleichheit scheint da vorprogrammiert.
Wenn auch ein neues und egalitäreres System von Funktionen im Unternehmen geschaffen werde, stünde immernoch die Frage im Raum, ob sich der zukünftige Wert der Funktionen nicht danach bemesse, wer sie ausübe. W.E.B. du Bois hätte bereits dargestellt, wie historische Positionen an Bedeutung verloren hätten, sobald Personen aus marginalisierten Gruppen sie eingenommen hätten. Auch wenn eine neue demokratische Kultur geschaffen werde, sei unklar, an welcher Kultur sich diese orientiere. Wenn es dem Kapitalismus einst gelungen sei, gegenhegemoniale Kulturen als unzivilisiert zu framen, laufe auch eine bikammerale Unternehmensdemokratie Gefahr, genau die kulturellen Formen zu etablieren, die untrennbar mit der bürgerlichen Gesellschaft verbunden seien. Ganz profan mache es zum Beispiel einen Unterschied, ob sich die Organisation der arbeiter*innendemokratischen elemente an den Reproduktionsbedingungen typisch weißer oder schwarzer Proletarier*innen orientiere. Besonders herausfordernd ist, dass sich die meisten rassifizierenden Prozesse unbewusst abspielten. Allerdings böte Ferreras’ Konzept auch einen Anknüpfungspunkt für transnationale Arbeiter*innenbümdnisse zwischen dem globalen Norden und dem globalen Süden.
Wirtschaftsdemokratie in der Klassenjustiz
Robert Freeland beleuchtete in seinem Beitrag die körperschaftsrechtliche Seite des Bikammeralismus-Konzepts. In allen 50 Staatsgesetzgebungen der USA würden die Gesetze explizit einen (!) Vorstand vorschreiben, der durch die Aktionäre gewählt werden müsse. Die Vorstände dürften zwar auch außerhalb der Reihen der Aktionäre rekrutiert werden, wodurch Arbeiter*innenvertreter*innen prinzipiell möglich seien, allerdings sehe das Gesetz keine Verpflichtung vor. Die Gesetzgebung müsse also entweder dergestalt geändert werden, dass der Entscheidungsprozess innerhalb eines Vorstandes neu geregelt werde oder die Zusammensetzung des Vorstands. Für beide Vorhaben bestünden aber schlechte Aussichten. Die übergroße Mehrheit der Verfassungsgerichtsurteile stütze die zentrale Rolle der Aktionäre. Und selbst die Macht der Aktionäre sei gegenüber der des Vorstands beträchtlich begrenzt. Praktisch könne man natürlich eine neue Rechtsform schaffen, die bikammerale Firmen ermögliche, aber die Sache habe zwei Haken. Im Streitfall müsste diese die Bedingungen des shareholderorientierten Körperschaftsrechts erfüllen und man kann keine existierenden Firmen zwingen, die Rechtsform zu wechseln, was aber gerade der Vorteil gegenüber den Arbeiter*innengenossenschaften sei.
Um es mit Gramsci zu sagen, ist das Körperschaftsrecht „nur ein vorgeschobener Schützengraben, hinter welchem sich eine robuste Kette von Festungen und Kasematten“ befindet. Man müsse zunächst einzelne Stellungen nehmen, zum Beispiel durch arbeiter*innenfreundliche Präzedenzurteile. Aber selbst, wenn dies gelänge und das Körperschaftsrecht geändert werden könne, bliebe die Frage, wie eigentlich die Finanzmärkte auf die neue Unternehmensstruktur reagieren würden. Diese könnten durch Wertverlust der Aktien oder Verteuerung der Kredite erneut Steine in den Weg legen, wenn alle rechtlichen Hürden gemeistert seien. Das bürgerliche Recht der USA – und das lässt sich wohl über jedes kapitalistische Land sagen – sieht schlicht und ergreifend keine Demokratisierung der Ökonomie vor.
Zusammenfassung
Natürlich handelt es sich bei den bikammeralen Systemen um einen realen Selbstwiderspruch. Die Interessen von Kapitalisten und Arbeiter*innen sind direkt entgegengesetzt. Eine reale Parität zwischen beiden kann theoretisch nie erreicht werden. Wenn ein Unternehmen die Arbeiter*innen nur noch für 4% Profitrate statt für 8% ausbeuten kann, dann bleibt das Faktum der Ausbeutung bestehen.
Dennoch sollte man sich fragen, ob solch ein Widerspruch vielleicht nicht prozessierend wäre. Wenn tatsächlich neue Formen der Aushandlung zwischen Arbeiter*innen und Kapitalisten gefunden werden müssten, um ein Unternehmen zu betreiben, könnten bikammerale Theorien leicht sich über sich selbst hinaustreiben. Immerhin würde bei jeder Unternehmensentscheidung die Gegensätzlichkeit der Klassen sehr explizit, während die Arbeiter*innen mehr Einblicke in die Verwaltung ihrer eigenen Arbeitsbedingungen erlangten.
Letztendlich scheitert das Konzept höchstwahrscheinlich an der Durchsetzungsfähigkeit. Momentan besitzt die Bourgeoisie die Macht in den Unternehmen und es wird Gott und Teufel in Bewegung setzen, diese Macht nicht zu teilen. Und wenn man schon die Bourgeoisie entmachtet, warum dann nicht gleich vollständig?
Literatur:
Alle Artikel entstammen der: Politics & Society. Jahrgang 51. Ausgabe 2.
Ferreras, I. (2023): Democratizing the Corporation: The Bicameral Firm as Real Utopia. S.188-224.
Freeland, R. (2023): Prospects for Democratizing the Corporation in US Law. S.278-292.
Malleson, T. (2023): The Corporation, Democracy, and the Idea of the Bicameral Firm. S.167–187.
Pek, S. (2023): Learning from Cooperatives to Strengthen Economic Bicameralism. S.258-277.
Pinto, S. (2023): Economic Democracy against Racial Capitalism: Seeding Freedom. S.293-313.